Mitglied werden
Ihre Mitgliedschaft im Verein
Der RGH e.V. ist ordentliches Mitglied im Landes-Sport-Bund Niedersachsen (LSB) und im Behinderten Sportverband Niedersachsen (BSN). Alle Vereinsmitglieder sind deshalb sowohl im Training, als auch auf dem Weg hin und zurück unfallversichert.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Häufigkeit der Abbuchung:
bei jährlicher Abbuchung | € 480,- / Jahr | entspricht € 40,- pro Monat |
bei halbjährlicher Abbuchung | € 504,- / Jahr | entspricht € 42,- pro Monat |
bei monatlicher Abbuchung |
€ 528,- / Jahr | entspricht € 44,- pro Monat |
Für Rentner, Schwerbeschädigte & Arbeitslose gelten folgende ermäßigten Beiträge:
bei monatlicher Abbuchung |
€ 480,- / Jahr | entspricht € 40,- pro Monat |
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Der Einzug des Beitrages erfolgt ausschließlich durch Abbuchung vom Konto.
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Die Kündigung der Mitgliedschaft ist erstmalig nach einem Jahr mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende, danach unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
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Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an wöchentlich 2 Einheiten Funktionstraining in der Gruppe. Die Trainingstermine werden mit dem Sekretariat vereinbart.
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Alle Mitglieder sind während der Trainingszeiten sowie auf dem Weg dorthin und zurück über den LSBN (Landessportbund Niedersachsen) unfallversichert. Die Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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Die Vereinsmitgliedschaft reduziert sich um 20,00 pro Monat, sobald aufgrund einer Verordnung für Funktionstraining eine Förderung durch die Krankenkasse gegeben ist.
Bitte, senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Mitgliedschaft zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags.
PDF Antrag auf Mitgliedschaft inkl. Beitragsordnung hier öffnen und ausdrucken